Club der Unterdrückten  Satzung  Nicht mehr unter www.cdu-lennep.de zu erreichen

Club der Unterdrückten zu Lennep

Satzung

§1 Name und Sitz

Der Club führt den Namen Club der Unterdrückten Lennep und hat seinen Sitz auf jeder netten Wiese in Lennep und Lüttringhausen, notfalls auch in Remscheid (alle Landkreis Lennep i. Gr.).

§2 Zweck

Der Club bezweckt die Beteiligung an den Kommunalwahlen. Speziell bezweckt er die Teilnahme einer Kuh als OB-Kandidaten. Der Club ruft alle Nichtwähler und Politverdrossenen auf, an der anstehenden Kommunalwahl teilzunehmen und die Kuh Adelheid zu wählen (notfalls den Vorsitzenden als Stellvertreter/Treuhänder; möglicherweise lässt sich das Wahlrecht so schnell nicht ändern).

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person/Kuh werden, die das kommunale/satirische Wahlrecht hat, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und sich zu der vorliegenden Satzung bekennt.
  2. Die Mitgliedschaft bedarf einer schriftlichen Beitrittserklärung. Über die Annahme entscheidet Adelheid.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt
    1. durch Tod
    2. durch Austritt
    3. durch Ausschluss
    4. durch Adelheid
  4. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich Adelheid gegenüber erklärt werden.
  5. Aus dem Club kann ausgeschlossen werden:
    1. wer sich den Volksparteien anbiedert
    2. wer sich einer ehrenlosen Handlung schuldig gemacht hat (wie zum Beispiel Punkt a.)
  6. Über den Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds entscheidet Adelheid

§4 Beiträge

10 Ballen Heu p.a.

§5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  1. Adelheid
  2. der ersten Stellvertreterin
  3. der zweiten Stellvertreterin  
  4. dem passiven Vorsitzenden

Sie vertreten den Club - je einzeln - gerichtlich und außergerichtlich.

§6 Mitgliederversammlung

selten, spontan

§7 Aufstellung von Wahlvorschlägen bei Kommunalwahlen

Der Club beteiligt sich an Kommunalwahlen. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das bundesdeutsche Rindviehwahlgesetz (BDRWG) zu beachten.

§8 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr..

§9 Auflösung

Der Club wird nicht aufgelöst

§10 Inkrafttreten

Die Satzung ist bereits in Kraft getreten

   

 

Die Annahme vorstehender Satire bestätigt

Adelheid K. aus Lennep


Driethüsken - Forum für den Landkreis Lennep